Beruf, IT

Bildungsziele

Fit für den Beruf – Weiterkommen mit der vhs
Beruf und Arbeit sind von herausragender Bedeutung für die Existenzsicherung des* der Einzelnen, die Entwicklung der persönlichen Identität sowie für die gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb ist die berufliche Weiterbildung zentraler Bestandteil des Volkshochschulangebotes. 
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Beruf, IT und Software / Beruf und Qualifizierung / Regionales Bildungsnetz der VHS in der Region

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 trat die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft. Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung, wodurch die Bundesregierung unter anderem den Bezeichnungswildwuchs in der beruflichen Fortbildung beenden möchte. Bei der höherqualifizierenden Berufsbildung, den bisherigen „Aufstiegsfortbildungen“, wird die während einer Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Fortbildung erweitert. Diese Fortbildungen, die oft auf dem gleichen Niveau sind wie ein Studium, sind der Weg zum beruflichen Aufstieg. Kernstück der Verbesserungen sind die einheitlichen Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, “Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Die klare Botschaft dahinter: In Deutschland gibt es zwei gleichwertige Qualifizierungswege, nämlich die höherqualifizierende Berufsbildung und das Studium.
Die Novelle richtet sich zunächst an die sogenannten Verordnungsgeber, die Fortbildungsordnungen erlassen (insb. Bundesministerien). Sie bezieht sich daher auf die künftige Regelung und Vergabe von Abschlussbezeichnungen und den entsprechenden Titelschutz.
In unseren Lehrgangsangeboten auf den folgenden Seiten finden Sie daher in der Überschrift die zunächst noch gültige, darunter dann die voraussichtlich zukünftige Bezeichnung des jeweiligen Fortbildungsabschlusses, wie z. B. Gepr. Wirtschaftsfachwirt (IHK) -> Bachelor Professional in Business. Hinweis: Die neue Bezeichnung kann erst nach Änderung der Verordnung über den jeweiligen Abschluss erfolgen. Daher kann nicht garantiert werden, das Sie nach Ablegen der Prüfung bereits die neue Abschlussbezeichnung auf dem Zeugnis der IHK stehen haben.



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