Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG

Sie wollen beruflich aufsteigen? Eine Fortbildung machen? Egal ob Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in oder Fachkrankenpfleger/in, das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt Sie dabei.

Finanzielle Fördermöglichkeit für Ihre Aufstiegsfortbildung. Hier weitere Informationen zum "Aufstiegs-BAföG".


Nähere Informationen
Daniel Hafermalz
Tel.: 0591 91202-410
E-Mail: d.hafermalz@vhs-lingen.de

Beratung und Förderung für Elternzeitnehmende und BerufsrückkehrerInnen

Wenn Sie bei einem Bildungsträger im Emsland eine berufliche Qualifizierung mitmachen möchten, dann beantragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft beim Landkreis Emsland einen Zuschuss zur Kursgebühr. Der Zuschuss an den Fortbildungskursen beträgt max. 50%. Eine zuschussberechtigte Person kann maximal 400,00 € pro Jahr geltend machen.
Zuschussberechtigte sind Frauen mit Wohnsitz im Emsland, die…

  • in der Eltern- oder Pflegezeit sind
  • in der Familienphase und nicht erwerbstätig sind
  • geringfügig beschäftigt sind (ab 01.10.2022 max. 520 €/Monat)
  • arbeitslos sind und keinen Leistungsbezug erhalten

Der Landkreis berät Sie gern: Corinna Hermes, Tel. 05931 44-5013

Weitere Informationen Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft

WiN - Weiterbildung in Niedersachsen

Als niedersächsische Kleinstbetriebsstätte mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen  Beschäftigten unterstützt Sie die NBank bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter/-innen mit Hilfe der Initiative Europa fördert Niedersachsen. Die Höhe der Förderung beträgt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungs-fähigen Ausgaben, mindestens aber 1.000 €, bei einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer VHS Lingen oder bei der NBank

 

LingenPass

Der LingenPass ist sein Anfang 2018 bei der Stadt Lingen (Ems) erhältlich. Berechtigte bekommen damit beispielsweise Vergünstigungen für Fahrten mit dem LiLi-Bus, die Nutzung der Bücherei, Besuche des Theaters, die Angebote des TPZs, der Kunstschule, der VHS, der Linus Lingen Wasserwelten und des Emslandmuseums.

Der LingenPass wird auf Antrag bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Jugendhilfe, Arbeit und Soziales sowie im Bürgerbüro an Personen ausgehändigt, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII (Sozialhilfe), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sowie an Geringverdiener mit Anspruch auf Wohngeld. Auch Studenten erhalten diesen Pass, sofern sie in Lingen ihren ersten Wohnsitz nachweisen können und BAföG beziehen. Der neue Pass kann jeweils für ein Jahr beantragt werden. Er ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Jedes Familienmitglied erhält einen Ausweis.

Ihr Ansprechpartner

Stadt Lingen, Fachdienst Soziales

Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen

Die Volkhochschule Lingen gGmbH gewährt Inhabern der niedersächsischen Ehrenamtskarte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag eine Ermäßigung von 40 % der jeweiligen Gebührensätze.

Beantragung der Ehrenamtskarte

Lingener Ehrenamtskarte

Die Lingener Ehrenamtskarte richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren. Voraussetzungen sind: Er/sie muss sich mindestens 250 Stunden jährlich oder fünf Stunden wöchentlich ehrenamtlich engagieren, seit mindestens drei Jahren für das Gemeinwohl in der Organisation tätig sein und ehrenamtliche Arbeit leisten, deren Entschädigung nicht über den Auslagenersatz hinausgeht (Aufwandsentschädigung).
 

Ermäßigungen

Schülern, Auszubildenden, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhabern der niedersächsischen Ehrenamtskarte (gilt nicht für die „SportEhrenamtsCard“) wird auf Antrag eine Ermäßigung von 20 % der jeweiligen Gebührensätze gewährt.

Auf weitere Kurskosten (z.B. anteilige Mieten, Lernmittel, Lebensmittelumlagen usw.) kann keine Ermäßigung gewährt werden. Empfänger von Sozialhilfe als Grundsicherung nach dem SGB XII und Empfänger von Bürgergeld nach dem SGB II und deren Angehörige, wenn diese über keinerlei eigene Einkünfte verfügen, Inhaber des LingenPasses und Inhaber der Lingener Ehrenamtskarte, erhalten auf Antrag bis zu 40 % Ermäßigung auf alle Veranstaltungen, sofern die Teilnahme nicht durch Dritte finanziert wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind: Kurse zur Vorbereitung auf schulische und berufliche Abschlüsse gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 1 der Gebührenordnung. Darüber hinaus kann eine Ermäßigung ausgeschlossen sein, wenn eine Maßnahme einer besonderen Kostenkalkulation unterliegt.

Volkshochschule Lingen gGmbH

Elsterstr. 1 |49808 Lingen
Tel: 0591 91202-0
Fax: 0591 91202-199 
E-Mail: info@vhs-lingen.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 17:00 Uhr
Telefonisch von 09:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr

In den niedersächsischen Schulferien:
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr