Fördermöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Sie wollen beruflich aufsteigen? Eine Fortbildung machen? Egal ob Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in oder Fachkrankenpfleger/in, das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt Sie dabei.
Finanzielle Fördermöglichkeit für Ihre Aufstiegsfortbildung. Hier weitere Informationen zum "Aufstiegs-BAföG".
Nähere Informationen
Daniel Hafermalz
Tel.: 0591 91202-410
E-Mail: d.hafermalz@vhs-lingen.de
Beratung und Förderung für Elternzeitnehmende und BerufsrückkehrerInnen
Wenn Sie bei einem Bildungsträger im Emsland eine berufliche Qualifizierung mitmachen möchten, dann beantragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft beim Landkreis Emsland einen Zuschuss zur Kursgebühr. Der Zuschuss an den Fortbildungskursen beträgt max. 50%. Eine zuschussberechtigte Person kann maximal 400,00 € pro Jahr geltend machen.
Zuschussberechtigte sind Frauen mit Wohnsitz im Emsland, die…
- in der Eltern- oder Pflegezeit sind
- in der Familienphase und nicht erwerbstätig sind
- geringfügig beschäftigt sind (max. 538 €/Monat)
- arbeitslos sind und keinen Leistungsbezug erhalten
Der Landkreis berät Sie gern: Corinna Hermes, Tel. 05931 44-2604
Weitere Informationen Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft
WiN - Weiterbildung in Niedersachsen
Als niedersächsische Kleinstbetriebsstätte mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten unterstützt Sie die NBank bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter/-innen mit Hilfe der Initiative Europa fördert Niedersachsen. Die Höhe der Förderung beträgt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungs-fähigen Ausgaben, mindestens aber 1.000 €, bei einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer VHS Lingen oder bei der NBank.
LingenCard
Die LingenCard ist bei der Stadt Lingen (Ems) erhältlich. Berechtigte bekommen damit beispielsweise Vergünstigungen für Fahrten mit dem LiLi-Bus, die Nutzung der Bücherei, Besuche des Theaters, die Angebote des TPZs, der Kunstschule, der VHS, der Linus Lingen Wasserwelten und des Emslandmuseums.
Der LingenCard wird auf Antrag bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Jugendhilfe, Arbeit und Soziales sowie im Bürgerbüro an berechtigte Personen ausgehändigt. Die genauen Voraussetzungen , wer für die LingenCard antragsberechtigt ist, entnehmen Sie bitte der Homepage der Stadt Lingen unter Die LingenCard – Teilhabe für alle. Die LingenCard kann jeweils für ein Jahr beantragt werden.
Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen
Die Volkhochschule Lingen gGmbH gewährt Inhabern der niedersächsischen Ehrenamtskarte (gilt nicht für die „SportEhrenamtsCard“), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag eine Ermäßigung von 40 % der jeweiligen Gebührensätze.
Ermäßigungen
Schülern, Auszubildenden, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende und Inhabern der LingenCard Typ A (ehem. Familienpass) wird auf Antrag eine Ermäßigung von 20 % der jeweiligen Gebührensätze gewährt. Auf weitere Kurskosten (z.B. anteilige Mieten, Lernmittel, Lebensmittelumlagen usw.) kann keine Ermäßigung gewährt werden.
Inhaber der LingenCard Typ B (ehem. LingenPass) erhalten auf Antrag 40 % Ermäßigung auf alle Veranstaltungen, sofern die Teilnahme nicht durch Dritte finanziert wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind: Kurse zur Vorbereitung auf schulische und berufliche Abschlüsse gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 1 der Gebührenordnung. Darüber hinaus kann eine Ermäßigung ausgeschlossen sein, wenn eine Maßnahme einer besonderen Kostenkalkulation unterliegt.