SEPA-Lastschriftmandat

Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren

Seit dem 1. Februar 2014 hat SEPA (Single Euro Payment Area), der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch hierzulande verändert. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro auch innerhalb Deutschlands sind jetzt nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

 

Das SEPA-Lastschriftmandat

Eine wesentliche Voraussetzung für den Einzug mittels SEPA-Lastschrift ist das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat. Dieses neue Mandat ist für den Einzug von Geldern per SEPA-Lastschrift, ähnlich der in Deutschland genutzten Einzugsermächtigung, erforderlich. Es ermächtigt zum einen den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlers einzuziehen, sowie zusätzlich das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen, die Einlösung vorzunehmen.


Wenn Sie weiterhin am komfortablen Lastschriftverfahren ab 01.02.2014 teilnehmen möchten, bitten wir Sie, das erforderliche Mandat auszufüllen und unterschrieben im Original an uns zurückzugeben. Das Mandat ist nur gültig, wenn es uns original unterschrieben vorliegt (keine Kopie). Sie erhalten von uns umgehend eine Kopie zurück.


Mit dem nachfolgend verlinkten Formular können Sie das für die Teilnahme am Lastschriftverfahren der VHS Lingen gGmbH erforderliche SEPA-Lastschriftmandat als PDF-Datei erstellen und herunterladen:

SEPA-Lastschriftmandat

 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Die SEPA-Basis-Lastschrift entspricht in etwa der bisher verwendeten Einzugsermächtigung. Dabei gibt der Schuldner dem Gläubiger die Erlaubnis, den fälligen Betrag von seinem Bankkonto einziehen zu lassen.


Neu sind einige Vorbedingungen und Fristen:

  • Die Ermächtigung zum Einzug der Zahlungen (SEPA-Mandat) muss in Papierform mit Unterschrift des Schuldners vorliegen.
  • Auf den SEPA-Mandaten müssen folgende Angaben zur Identifikation des Gläubigers vorhanden sein:
    • Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)
    • Mandatsreferenz
  • IBAN und BIC werden ausschließlich vom kontoführenden Kreditinstitut vergeben und im Kontoauszug angegeben. Für jedes bestehende Euro-Konto wird eine separate IBAN vergeben.
  • Spätestens 14 Kalendertage vor dem Einzug des Rechnungsbetrags muss außerdem eine Vorabinformation (Pre-Notification) des Zahlungspflichtigen erfolgen. Diese enthält die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz, den Termin des Einzugs und den Betrag, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
  • Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren der Volkshochschule Lingen gGmbH wird dem Teilnehmenden die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation spätestens vier Tage (bei Erstlastschriften sieben Tage) vor Fälligkeitstermin schriftlich (per E-Mail, SMS, Fax oder Brief) mitgeteilt.
  • Nach dem Einzug kann der Zahlungspflichtige den eingezogenen Betrag innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung ohne Angaben von Gründen zurückrufen. Lag dem Einzug keine gültige Ermächtigung zugrunde (z. B. ohne Unterschrift), dann verlängert sich die Frist für den Rückruf auf 13 Monate. Bitte beachten: Begründete Forderungen bleiben bestehen und führen zum Zahlungsverzug.
  • Ein erteiltes SEPA-Mandat verfällt 36 Monate nach dem letzten erfolgten Lastschrifteinzug.
  • Eine Aufhebung des Mandats ist jederzeit möglich. Die Aufhebung muss schriftlich erfolgen.


Weitere Informationen zu SEPA finden Sie unter: sepadeutschland.de

Volkshochschule Lingen gGmbH

Elsterstr. 1 |49808 Lingen
Tel: 0591 91202-0
Fax: 0591 91202-199 
E-Mail: info@vhs-lingen.de

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Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr

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Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr