Fördermöglichkeiten
Bildungsprämie

Bildungsprämie (Stand: 01.07.2017) - Achtung: Verbesserte Fördermöglichkeiten
Weitere Informationen auf http://www.bildungspraemie.info
Aufstiegs-BAföG
Sie wollen beruflich aufsteigen? Eine Fortbildung machen? Egal ob Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in oder Fachkrankenpfleger/in, das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt Sie dabei.
Finanzielle Fördermöglichkeit für Ihre Aufstiegsfortbildung. Hier weitere Informationen zum "Aufstiegs-BAföG".
Nähere Informationen
Daniel Hafermalz
Tel.: 0591 91202-410
E-Mail: d.hafermalz@vhs-lingen.de
Beratung und Förderung für Elternzeitnehmende und BerufsrückkehrerInnen
Wenn Sie bei einem Bildungsträger im Emsland eine berufliche Qualifizierung mitmachen möchten, dann beantragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft beim Landkreis Emsland einen Zuschuss zur Kursgebühr. Der Zuschuss an den Fortbildungskursen beträgt max. 50%. Eine zuschussberechtigte Person kann maximal 400,00 € pro Jahr geltend machen.
Zuschussberechtigte Personen sind Frauen und Männer in der Elternzeit, Berufsrückkehrerinnen, erwerbslose Frauen und Frauen mit geringfügigem Einkommen.
Der Landkreis berät Sie gern: Ursula Voß, Tel. 05931 44-1636
Weitere Informationen Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft
WiN - Weiterbildung in Niedersachsen
Als niedersächsische Kleinstbetriebsstätte mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten unterstützt Sie die NBank bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter/-innen mit Hilfe der Initiative Europa fördert Niedersachsen. Die Höhe der Förderung beträgt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungs-fähigen Ausgaben, mindestens aber 1.000 €, bei einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer VHS Lingen oder bei der NBank. Internet: http://www.nbank.de
LingenPass
Der LingenPass ist sein Anfang 2018 bei der Stadt Lingen (Ems) erhältlich. Berechtigte bekommen damit beispielsweise Vergünstigungen für Fahrten mit dem LiLi-Bus, die Nutzung der Bücherei, Besuche des Theaters, die Angebote des TPZs, der Kunstschule, der VHS, der Linus Lingen Wasserwelten und des Emslandmuseums.
Der LingenPass wird auf Antrag bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Jugendhilfe, Arbeit und Soziales sowie im Bürgerbüro an Personen ausgehändigt, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld, Hartz IV), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII (Sozialhilfe), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sowie an Geringverdiener mit Anspruch auf Wohngeld. Auch Studenten erhalten diesen Pass, sofern sie in Lingen ihren ersten Wohnsitz nachweisen können und BAföG beziehen. Der neue Pass kann jeweils für ein Jahr beantragt werden. Er ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Jedes Familienmitglied erhält einen Ausweis.
Ihr Ansprechpartner
Ehrenamtskarte
Die Volkhochschule Lingen gGmbH gewährt Inhabern der niedersächsischen Ehrenamtskarte (ausgestellt vom Landkreis Emsland), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag eine Ermäßigung von 20 % der jeweiligen Gebührensätze.
Lingener Ehrenamtskarte
Die Lingener Ehrenamtskarte richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren. Voraussetzungen sind: Er/sie muss sich mindestens 250 Stunden jährlich oder fünf Stunden wöchentlich ehrenamtlich engagieren, seit mindestens drei Jahren für das Gemeinwohl in der Organisation tätig sein und ehrenamtliche Arbeit leisten, deren Entschädigung nicht über den Auslagenersatz hinausgeht (Aufwandsentschädigung).