"Wer klug ist, sorgt vor" - Informationen zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
Wussten Sie es? Ehepartner oder Kinder haben untereinander keine automatische oder gesetzliche Vertretungsvollmacht. Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Alter hilft hier die Vorsorgevollmacht. Sie können so regeln, wer in Ihrem Namen und in Ihrem Sinne entscheiden kann. Mit einer Patientenverfügung können Sie im Vorfeld Ihren Willen kundtun, ob bei einer unheilbaren Krankheit lebensverlängernde Maßnahmen eingesetzt oder ausgeschlossen werden sollen. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein SKM Lingen e.V. durchgeführt.
Status:
Kursnr.: 2019H15110
Beginn: Do. 21.11.2019 19:00 - 21:15 Uhr
Dauer: 1 Termin
Kursort: Franziskus-Demann-Schule, Eingang Klausenstr.
Gebühr: 5,00 €