Teilnahmebedingungen
Wie anmelden?
Grundsätzlich schriftlich (siehe auch Programmheftseite 2). Füllen Sie bitte für alle Veranstaltungen - mit Ausnahme von Vorträgen mit Abendkasse - pro Person eine Anmeldekarte aus.
Telefonische Anmeldungen sind nur mit Einzugsermächtigung möglich.
Ein unverbindlicher Besuch des ersten Veranstaltungsabends ist nicht möglich. Die Teilnahme an bereits einem Veranstaltungstermin gilt als Anmeldung.
Die VHS bereitet auch auf Prüfungen Dritter vor. Für die ordnungsgemäße Abwicklung dieser Prüfungen übernimmt die VHS keine Haftung.
Verbindlichkeit der Anmeldung
Mit der Abgabe der Anmeldung verpflichten Sie sich bei Durchführung der Veranstaltung zur Zahlung der im Programmheft angegebenen Gebühr, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich teilnehmen oder nicht (siehe auch unter 'Abmeldung').
Achtung!
Es erfolgt grundsätzlich keine Bestätigung der schriftlichen Anmeldung (auch nicht für Wochenendveranstaltungen).
Sie werden nur benachrichtigt, wenn
- die Veranstaltung nicht wie ausgedruckt stattfindet
- der Kurs bereits belegt ist
- Sie sich zu einer Bildungsurlaubsveranstaltung angemeldet haben.
Durchführung:
Zur Durchführung einer Veranstaltung ist in der Regel eine Mindestteilnehmer/innenzahl von 7 Personen erforderlich.
Beratung
Die VHS informiert und berät Interessenten/innen gern über das gesamte Weiterbildungsangebot. Die Beratung soll sicherstellen, dass die Veranstaltung gewählt wird, die Ihren Vorkenntnissen und Erwartungen entspricht. Die Telefonnummern unserer Mitarbeiter finden Sie unter Information u. Service ? Wir über uns ? Ansprechpartner.
Veranstaltungsgebühr und Zusatzkosten
Die Veranstaltungsgebühren sind jeweils bei den einzelnen Kursen angegeben und bei den Kursdetails einsehbar . Kosten für Lernmittel, Prüfungsgebühren oder Materialverbrauchskosten sind regelmäßig nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten und fallen zusätzlich an.
Gebührenerstattung
Teilnehmer/innen erhalten auf schriftlichen Antrag die Veranstaltungsgebühr anteilig erstattet, wenn sich in der ersten Hälfte der Veranstaltung ergibt, dass ein/e Teilnehmer/in aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, berufliche Verhinderung, Kinderbetreuung oder keine zumutbare Fahrgelegenheit mehr) nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen und der Antrag im laufenden Semester gestellt wird.
Die Gründe müssen mit dem Erstattungsantrag nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, z. B. durch Attest eines Arztes, Bescheinigung des Arbeitgebers etc..
Es ist eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Veranstaltungsgebühr mindestens aber 5,00 € zuzüglich der Grundgebühr und der Gebühr für die bis zur Antragstellung stattgefundenen Unterrichtsstunden zu zahlen. Die aufgrund der Anmeldung für die VHS entstehenden Kosten sind ebenfalls zu tragen.
Rücktritt/ Abmeldung
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur während der Anmeldzeiten möglich und bei Wochen- oder Wochenendseminarren bzw. Veranstaltungen nach dem Nds. Freistellungsgesetz bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Studienreisen, Studienfahrten und Veranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung bis zu den gesondert angegebenen Terminen, bei Lehrgängen (Gesamtdauer mehr als 6 Monate) bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei allen anderen Veranstaltungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Für Online-Anmeldungen gilt § 355 BGB.
Eine evtl. Vorbesprechung gilt als Veranstaltungsbeginn.
Der Rücktritt muss schriftlich an die VHS-Geschäftsstelle (Am Pulverturm 3 in Lingen) erfolgen.
Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Abmeldungen bei den Dozentinnen oder Dozenten sind nicht wirksam.
Ummeldung
Stellen Sie fest, dass der von Ihnen gebuchte Kurs nicht für Sie geeignet ist, so werden wir uns auf Ihren Wunsch hin bemühen eine Ummeldung in einen anderen Kurs zu ermöglichen. Auf die Ummeldung besteht kein Rechtsanspruch; Gebührenerstattungen sind nicht möglich.
Zahlung
Die Zahlung der Teilnehmerentgelte erfolgt in der Regel bargeldlos, sofern keine Abendkasse angekündigt ist. Bei Überweisungen geben Sie bitte die jeweilige Kursnummer und Kurzbezeichnung mit an.
Gebührenermäßigung
Schüler/innen, Auszubildenden, Student/innen, Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden und Inhabern der niedersächsischen Ehrenamtskarte wird auf Antrag eine Ermäßigung von 20 % der jeweiligen Gebührensätze gewährt. Auf weitere Kurskosten (z.B. anteilige Mieten, Lernmittel, Lebensmittelumlagen, usw.) kann keine Ermäßigung gewährt werden.
Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen und deren Angehörige, sofern diese über keinerlei eigene Einkünfte verfügen, erhalten auf Antrag bis zu 40 % Ermäßigung auf alle Veranstaltungen - wenn die Teilnahme nicht durch Dritte finanziert wird.
Ausgenommen von dieser Regelung sind: Studienreisen, Studienfahrten, Kurse zur Vorbereitung auf schulische und berufliche Abschlüsse sowie die Grundgebühr gemäß § 1 Abs. 2. Ziffer 2.1 der Gebührenordnung.
Darüber hinaus kann eine Ermäßigung ausgeschlossen sein, wenn eine Maßnahme einer besonderen Kostenkalkulation unterliegt.
Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungen werden zum Teil in nicht VHS-eigenen Räumen durchgeführt. Beachten Sie bitte die jeweilige Hausordnung und verlassen Sie die Räume so, wie Sie sie gern antreffen möchten. Beschädigungen, die im Rahmen des Volkshochschulunterrichts entstehen, sind der VHS-Verwaltung unverzüglich zu melden.
Parken
Die VHS Lingen verfügt über keine eigenen Parkplätze. Benutzen Sie daher die jeweils in der Nähe der Veranstaltungsorte befindlichen öffentlichen Parkplätze. Soweit möglich empfehlen wir Ihnen die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Rauchverbot
Wir bitten um Verständnis, dass in den Veranstaltungsräumen und Fluren nicht geraucht werden darf.
Achtung Gehbehinderte!
Rollstuhlfahrer/innen oder stark gehbehinderte VHS-Hörer/innen sollten sich bei der Anmeldung an die VHS-Verwaltung wenden. Wir werden uns bemühen, geeignete Räume für Sie zu finden.
Versicherung und Haftung
Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten.
Für die Veranstaltungsteilnehmer besteht ein begrenzter nachrangiger Unfallversicherungsschutz nach den Bestimmungen des Kommunalen Schadensausgleichs für Schülerunfälle. Bei evtl. Schäden teilen Sie bitte sofort schriftlich den Schadensfall der VHS-Verwaltung mit.
Eine über die vorgenannten Versicherungsgrundsätze hinausgehende Haftung kann in keinem Fall übernommen werden. Die Haftung der VHS für fremdes Verschulden wird ausgeschlossen.
Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch erhalten Teilnehmer/innen eine Bescheinigung über den regelmäßigen Besuch von Seminaren und Veranstaltungen für das laufende und die beiden vorhergehenden Semester, wenn sie an mindestens 80 % der Unterrichtsstunden teilgenommen und die fällige Teilnahmegebühr entrichtet haben. In Ausnahmefällen kann eine Bescheinigung auch für frühere Semester gegen eine Gebühr von 3,00 Euro je Veranstaltung und Semester ausgestellt werden.
Datenschutz
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir computergestützt arbeiten. Die Daten werden ausschließlich für VHS-Zwecke zur organisatorischen Abwicklung und zu statistischen Zwecken erfasst.